PARTNERSCHAFTS BEDINGUNGEN
1. Zweck der Partnerschaftsbedingungen:
1.1. Diese Partnerschaftsbedingungen (im Folgenden – „Bedingungen“) regeln die Zusammenarbeit und das Vergütungsverfahren (im Folgenden – „Prämie“) zwischen der UAB „OLD LT“, Inhaberin der Marke Aromatic •89• (im Folgenden – „Hersteller“), und einer natürlichen Person, die beabsichtigt, die Produkte des Herstellers anderen potenziellen Kunden zu empfehlen (im Folgenden – „Partner“).
2. Anwendungsbereich der Partnerschaftsbedingungen:
2.1. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Hersteller und dem Partner, wenn der Partner Produkte des Herstellers empfiehlt oder vertreibt (z. B. Raumdüfte, industrielle Duftspender, Autodüfte, Lufterfrischer, Kerzen, ätherische Öle, Massageöle, Schönheitsprodukte, Körperpflegeprodukte, Parfums, Haushaltsreiniger, Nahrungsergänzungsmittel, Kleidung usw.; im Folgenden – „Produkte“) an andere natürliche Personen (im Folgenden – „Käufer“ oder „Kunden“) und sieht die Auszahlung einer Prämie für den Fall vor, dass diese Kunden die Produkte kaufen, dafür bezahlen oder selbst Partner werden.
2.2. Die Tätigkeit des Partners (Empfehlung der Produkte des Herstellers oder andere aktive Handlungen zur Verkaufsförderung) gilt nicht als Verbraucherverhältnis, und der Partner wird nicht als Verbraucher betrachtet, da er zu kommerziellen Zwecken handelt.
2.3. Partner kann jede natürliche Person werden, die die vom Hersteller festgelegten Bedingungen erfüllt, sich auf der Website des Herstellers www.aromatic89.de (im Folgenden – „Website“) registriert, die angeforderten persönlichen Daten eingibt, sich mit diesen Bedingungen vertraut macht, ihnen zustimmt und der ein individueller Zugangscode vom Hersteller zugewiesen wird. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Person nicht als Partner zu registrieren.
2.4. Der Partner übermittelt seinen empfohlenen Kunden den ihm zugewiesenen individuellen Zugangscode oder gibt seine bei der Registrierung auf der Website angegebene Telefonnummer weiter. Diese Angaben können an eine unbegrenzte Anzahl potenzieller Kunden weitergegeben werden. Auf dieser Grundlage wird der Partner identifiziert, und für jeden Kunden, der sich mit diesen Daten anmeldet, Produkte kauft und bezahlt oder selbst Partner wird, wird dem Partner eine Prämie gemäß diesen Bedingungen gutgeschrieben.
2.5. Gibt ein Käufer auf der Website den individuellen Zugangscode oder die Telefonnummer eines Partners ein, wird dieser Käufer dem zuerst angegebenen Partner zugewiesen. Auch wenn der Käufer später die Daten eines anderen Partners eingibt, bleibt der Käufer dem ursprünglich angegebenen Partner zugeordnet.
2.6. Sowohl der Partner als auch seine empfohlenen Kunden dürfen die erworbenen Produkte nur für den persönlichen Gebrauch nutzen (nicht zum Weiterverkauf). Der Partner verpflichtet sich, diese Information an seine empfohlenen Kunden weiterzugeben.
2.7. Diese Tätigkeit soll keine Handelsvertretung, gemeinsame Unternehmung, Franchise oder ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Partner und dem Hersteller begründen, und diese Bedingungen dürfen nicht so ausgelegt werden. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Herstellers zu handeln, Verträge abzuschließen oder auf andere Weise Verpflichtungen für den Hersteller einzugehen oder zu behaupten, dass der Hersteller für Handlungen oder Verpflichtungen des Partners haftet. Mit anderen Worten: Der Partner ist nicht befugt, im Namen des Herstellers aufzutreten oder zu handeln.
2.8. Keine Bestimmung dieser Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass dem Partner das Recht eingeräumt wird, die Produkte zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, oder dass der Hersteller daran gehindert wird, vergleichbare Verträge mit Dritten in beliebigen Gebieten abzuschließen, sowie selbst die Produkte zu empfehlen, zu bewerben, zu verkaufen und/oder zu vertreiben.
3. Prämie und Abrechnungsverfahren:
3.1. Der Partner erhält eine Prämie für die Empfehlung von Produkten, wenn ein Kunde, der sich über den dem Partner zugewiesenen individuellen Zugangscode anmeldet oder auf der Website dessen Telefonnummer angibt (die bei der Registrierung durch den Partner angegeben wurde), Produkte kauft und bezahlt. Wenn ein vom Partner empfohlener Kunde Produkte kauft und bezahlt, aber kein Partner wird, erhält der Partner eine einmalige Prämie in Höhe von 15 % des Bestellwerts der gekauften, bezahlten und gelieferten Produkte, einschließlich MwSt. Wenn der empfohlene Kunde selbst Partner wird, erhält der Partner eine Prämie für jeden weiteren Kauf dieses Partners.
3.2. Der Partner kann den angesammelten Prämienbetrag entweder selbst beim Einkauf auf der Website verwenden oder die Prämie auf das von ihm angegebene Konto bei einem Finanzinstitut überweisen lassen.
3.3. Die Prämie wird einmal pro Kalendermonat an einem vom Partner gewählten Tag auf Wunsch des Partners ausgezahlt. Dabei kann entweder der gesamte angesammelte Betrag oder ein vom Partner gewählter Teilbetrag ausgezahlt werden.
3.4. Die Auszahlung der Prämie erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das vom Partner bei der Registrierung angegebene Bankkonto (keine Barzahlung möglich). Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag vom Konto des Herstellers abgebucht wurde. Beträgt die auszuzahlende Prämie weniger als 100 EUR, wird eine Überweisungsgebühr von 5 EUR erhoben (wird vom Prämienbetrag abgezogen). Bei Prämienauszahlungen ab 100 EUR fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Wird die Prämie vom Partner zum Kauf von Produkten verwendet, wird eine gegenseitige Aufrechnung gleichartiger Forderungen vorgenommen.
3.5. Die Prämie enthält alle anfallenden Steuern, und der Hersteller schuldet dem Partner keine zusätzlichen Zahlungen.
3.6. Vom auszuzahlenden Prämienbetrag können etwaige fällige Verbindlichkeiten des Partners gegenüber dem Hersteller abgezogen werden.
3.7. Wenn ein Käufer Produkte zurückgibt, ist der Hersteller berechtigt, den anteiligen Prämienbetrag entsprechend dem Wert der zurückgegebenen Produkte zu kürzen. Wurde die Prämie bereits ausgezahlt, kann der Hersteller diesen Betrag mit zukünftigen oder bereits berechneten, aber noch nicht ausgezahlten Prämien verrechnen oder vom Partner die Rückzahlung auf das vom Hersteller angegebene Konto verlangen.
3.8. Der Partner erhält außerdem einen zusätzlichen Bonus, wenn die Waren von weiteren empfohlenen Käufern der vom Partner empfohlenen Käufer (die ebenfalls Partner werden) gekauft werden, gemäß dem auf der Website veröffentlichten Verfahren zur Bonusauszahlung, das im Marketingplan unter folgendem Link verfügbar ist: Marketingplan.
4. Rechte und Pflichten der Parteien
4.1. Der Partner verpflichtet sich:
4.1.1. die Produkte des Herstellers ausschließlich auf ethisch vertretbare und gesetzlich zulässige Weise zu empfehlen bzw. Kunden zur Partnerschaft zu ermutigen;
4.1.2. Käufer über die Kaufmöglichkeiten der Produkte, das Registrierungsverfahren auf der Website, die Lieferbedingungen, das Rabattsystem des Herstellers, regelmäßig stattfindende Verkaufsaktionen, Kundengewinnungsmöglichkeiten sowie die Vertriebspolitik des Herstellers zu informieren;
4.1.3. Informationen über das Sortiment und die Verwendungseigenschaften der Produkte bereitzustellen und Proben zur Verfügung zu stellen;
4.1.4. nur genaue, klare, wahrheitsgemäße und mit dem Hersteller abgestimmte Informationen über die Produkte weiterzugeben (z. B. jene, die auf der Website veröffentlicht oder vom Hersteller auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden);
4.1.5. beim Bewerben der Produkte sämtliche gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten (einschließlich Regelungen zur unaufgeforderten Werbung, Datenschutz und Verbraucherschutz), sowie die Bedingungen und Anweisungen des Herstellers zu beachten. Daher ist es dem Partner strengstens untersagt, Werbung per E-Mail (Spam), Messenger oder soziale Netzwerke zu verschicken oder Werbematerial in Briefkästen von Privatpersonen oder Unternehmen zu hinterlassen;
4.1.6. alle mit der Empfehlung der Produkte verbundenen Ausgaben selbst zu tragen (z. B. für Visitenkarten, Werbe-/Informationsmaterialien, Produktproben, Telefon, Auto, Kraftstoff usw.). Der Partner darf ausschließlich vom Hersteller zur Verfügung gestellte Vorlagen verwenden;
4.1.7. den bereitgestellten persönlichen Zugangscode nicht öffentlich (z. B. in sozialen Medien) zu veröffentlichen oder über bezahlte Werbetools zu bewerben;
4.1.8. mit potenziellen Käufern sachlich, höflich, korrekt, hilfsbereit und respektvoll zu kommunizieren, korrekte Sprache zu verwenden und sich an höchste Standards von Ehrlichkeit und Verantwortung zu halten – auch schriftlich (in litauischer oder fremder Sprache);
4.1.9. alle gegenüber Kunden eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erfüllen;
4.1.10. den Überblick über die eigenen Produktverkäufe und die der empfohlenen Kunden zu führen, um den vom Hersteller berechneten Bonus korrekt zu überprüfen. Falls dies nicht erfolgt, gelten die Website-Daten des Herstellers und die darauf basierende Bonusberechnung als korrekt. Die Bonusbasis ist Grundlage für die Rechnungsstellung durch den Partner. Die Einkaufsstatistiken sind im Partnerprofil der Website einsehbar;
4.1.11. eine Gewerbeberechtigung oder eine Genehmigung für selbständige Tätigkeit zu beantragen und alle darauf anfallenden Steuern zu entrichten, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Der Partner ist allein für die Einhaltung verantwortlich und verpflichtet sich, dem Hersteller die Registrierungsnummer seiner Tätigkeit mitzuteilen sowie Änderungen (z. B. Aufhebung) spätestens innerhalb eines Werktags zu melden;
4.1.12. dem Hersteller eine gesetzeskonforme Rechnung vorzulegen, die als Grundlage für die Auszahlung des Bonus dient;
4.1.13. keine Social-Media-Accounts oder Webseiten unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten des Herstellers (z. B. Markenname, Domain usw.) ohne schriftliche Genehmigung zu erstellen oder zu nutzen;
4.1.14. keine Produkte des Herstellers an physischen Verkaufsstellen oder online (in sozialen Medien, Kleinanzeigenportalen usw.) zu verkaufen;
4.1.15. ggf. erhaltene personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und weiteren geltenden Vorschriften zu verarbeiten und dafür die volle Verantwortung zu übernehmen;
4.1.16. vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum des Herstellers sowie Bonusregelungen, Vertriebsanleitungen usw. streng vertraulich zu behandeln;
4.1.17. bei der Tätigkeit aktiv und kooperativ mit dem Hersteller zusammenzuarbeiten.
4.2. Der Partner hat das Recht:
4.2.1. ausschließlich zum Zweck der Ausübung seiner Tätigkeit (soweit erforderlich) den Markennamen und die Bezeichnung des Herstellers zu verwenden, unter Angabe, dass diese dem Hersteller gehören;
4.2.2. seinen persönlichen Zugangscode an Käufer der Produkte weiterzugeben;
4.2.3. anderen Personen die Partnerschaft zu empfehlen und dadurch vom Hersteller eine Prämie zu erhalten. Dabei ist der Partner verpflichtet, sicherzustellen, dass die empfohlene Person volljährig ist.
4.3. Der Hersteller verpflichtet sich:
4.3.1. spätestens innerhalb eines (1) Arbeitstages nach dem Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Website eine Entscheidung über die Zuerkennung des Partnerstatus zu treffen und dem Partner einen persönlichen Zugangscode zuzuweisen;
4.3.2. Produktbeschreibungen und weiteres für die Empfehlung der Produkte notwendiges Material vorzubereiten und dem Partner bereitzustellen (zugänglich zu machen);
4.3.3. die dem Partner zustehende Prämie gemäß den Bedingungen auszuzahlen;
4.3.4. auf eigene Kosten Schulungen, Veranstaltungen und weitere Bildungsmaßnahmen über die Produkte, deren Verkaufsmethoden usw. durchzuführen.
4.4. Der Hersteller hat das Recht:
4.4.1. den dem Partner zugewiesenen persönlichen Zugangscode zu deaktivieren und die Partnerschaftsvereinbarung zu kündigen, wenn der Partner gegen diese Bedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen des Herstellers verstößt;
4.4.2. den dem Partner zugewiesenen persönlichen Zugangscode zu deaktivieren, wenn dieser entgegen den in diesen Bedingungen festgelegten Regeln verwendet wird (z. B. öffentlich geteilt oder zum Zwecke des Weiterverkaufs der Produkte genutzt wird);
4.4.3. eine vom Käufer übermittelte Produktbestellung abzulehnen. Wird eine bereits bezahlte Bestellung abgelehnt, verpflichtet sich der Hersteller, dem Käufer das Geld zurückzuerstatten;
4.4.4. die Produkte auch nach Beendigung dieser Vereinbarung an vom Partner empfohlene Kunden zu liefern.
5. Verantwortung der Parteien:
5.1. Jede Partei ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu erfüllen.
5.2. Der Partner übernimmt die Verantwortung:
5.2.1. und ersetzt gegebenenfalls den durch die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der in diesen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen oder die Nichteinhaltung der Anweisungen des Herstellers verursachten Schaden gegenüber den Käufern der Waren und/oder dem Hersteller;
5.2.2. und haftet für die Nutzung der Marke des Herstellers, des Namens des Herstellers, der Domain und sonstigen geistigen Eigentums gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Marken und Dienstleistungsmarken (sowohl registrierte als auch nicht registrierte), Logos, Slogans und sonstiges im Rahmen der Tätigkeit verwendetes geistiges Eigentum gehören dem Hersteller, sofern nicht anders angegeben;
5.2.3. und ersetzt sämtliche Schäden, die durch die Offenlegung vertraulicher Informationen des Herstellers entstanden sind;
5.2.4. für die Ausübung seiner Tätigkeit und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die korrekte Berechnung, Erklärung und Zahlung von Einkommens-, Mehrwert- und sonstigen Steuern, die Einreichung gesetzlich vorgeschriebener Berichte, den Erhalt erforderlicher Genehmigungen/Lizenzen, den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Durchführung von Werbemaßnahmen usw., sowie die Zahlung verhängter Geldstrafen und ähnlicher Sanktionen.
5.3. Der Hersteller haftet nicht für Fehler, Handlungen oder Unterlassungen des Partners oder von ihm eingesetzter Dritter, für falsch übermittelte Informationen, für den gewählten Werbeinhalt oder für Informationen, die auf den persönlichen Kanälen des Partners veröffentlicht werden. Der Hersteller haftet ebenfalls nicht für direkte, indirekte, zufällige, strafrechtliche, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Tätigkeit des Partners ergeben oder damit zusammenhängen – einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsunterbrechung, Verlust der Nutzung, Datenverlust, Verlust immaterieller Vermögenswerte oder Sicherheitsverletzungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsverluste infolge der Nutzung oder des Bezugs von Drittanbieterinhalten oder -software), sowie für die rechtswidrige Übernahme solcher Informationen durch Dritte. Der Hersteller haftet nicht für den unrechtmäßigen Zugriff Dritter auf Partnerveröffentlichungen, übermittelte Inhalte oder Daten, ob gesendet, empfangen oder nicht empfangen, oder deren Veränderung. Der Hersteller haftet nicht für bedrohliche, verleumderische, beleidigende, obszöne oder rechtswidrige Inhalte oder Verhaltensweisen Dritter sowie für Verletzungen geistiger Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder anderer Rechte durch Dritte.
5.4. Der Partner verpflichtet sich, den Hersteller gegen jegliche Ansprüche, Klagen, Forderungen, Klagegründe oder andere Beschwerden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen aufgrund des Handelns des Partners ergeben, zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen. Der Partner erklärt sich bereit, dem Hersteller auf Verlangen jeden durch solche Ansprüche entstandenen Schaden, Steuern, Bußgelder, Vertragsstrafen oder sonstige Kosten zu ersetzen, einschließlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
5.5. Bei Beendigung der Zusammenarbeit aus vom Partner zu vertretenden Gründen ist der Partner verpflichtet, dem Hersteller die dadurch entstandenen Verluste zu ersetzen. Wird die Zusammenarbeit aus vom Hersteller zu vertretenden Gründen beendet, hat der Partner Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen direkten Verluste. Der Schaden muss durch entsprechende Unterlagen belegt werden, wobei der zu ersetzende Schaden des Herstellers in keinem Fall den Betrag der dem Partner gemäß diesen Bedingungen ausgezahlten Prämien übersteigen darf.
5.6. Sollte der Hersteller es versäumen, dem Partner die Prämie gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Modalitäten und Fristen zu zahlen, verpflichtet sich der Hersteller, dem Partner auf dessen schriftliches Verlangen hin eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,02 % des überfälligen Betrags pro Tag der Verzögerung zu zahlen.
6. Gültigkeit, Beendigung, Änderung und Kündigung der Bedingungen:
6.1. Diese Bedingungen treten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Für einen bestimmten Partner gelten sie ab dem Zeitpunkt, an dem der Partner sie auf der Website gemäß dem festgelegten Verfahren unterzeichnet (bestätigt).
6.2. Jede Partei hat das Recht, die Partnerschaft aus beliebigem Grund unter Einhaltung einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen durch Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
6.3. Der Hersteller kann, wenn er der Ansicht ist, dass der Partner gegen diese Bedingungen, gesetzliche Vorschriften oder andere Anweisungen des Herstellers verstoßen hat, den einzigartigen Zugangscode des Partners aussetzen, einschränken, kündigen oder löschen (z. B. bei Verstößen gegen die Punkte 4.1.1, 4.1.5, 4.1.7 oder 4.1.13 dieser Bedingungen). In einem solchen Fall kann der Zugangscode unverzüglich und ohne gesonderte Zustimmung des Partners deaktiviert werden. Auch der vom Partner verwendete oder zugewiesene Benutzername und/oder das Passwort sowie alle damit verbundenen Informationen können deaktiviert oder gelöscht werden. Der Hersteller haftet dem Partner oder Dritten gegenüber nicht für Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Einschränkung oder Kündigung des Zugangs.
6.4. Nach Beendigung der Partnerschaft oder deren Ablauf bleiben die Bestimmungen dieser Bedingungen über die Haftung zwischen den Parteien sowie alle anderen ausdrücklich als fortgeltend bezeichneten Bestimmungen weiterhin gültig.
6.5. Änderungen der Bedingungen erfolgen auf Initiative und Entscheidung des Herstellers, wobei der Partner das Recht hat, seine Tätigkeit zu beenden, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, vorausgesetzt, er informiert den Hersteller schriftlich darüber. In diesem Fall wird dem Partner weiterhin die Prämie für zuvor geworbene Käufer ausgezahlt. Die Prämienzahlung wird eingestellt, wenn der Partner seine Gewerbeberechtigung nicht verlängert oder seine Registrierung für selbständige Tätigkeit gelöscht wird, keine Informationen über eine Verlängerung übermittelt, keine Rechnung ausstellt oder schriftlich auf die Auszahlung der Prämie verzichtet.
6.6. Die neue überarbeitete Fassung der Bedingungen gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Herstellers für alle Partner, da sie die vorherige Fassung vollständig ersetzt.
6.7. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstoßen oder aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall ersetzt der Hersteller die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Regelung so weit wie möglich entspricht.
7. Höhere Gewalt:
7.1. Jede Partei ist von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (die Erfüllung wird ausgesetzt) sowie von der Haftung befreit, wenn sie nachweisen kann, dass sie ihre Verpflichtungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (Force Majeure) nicht erfüllt, wie sie im Zivilgesetzbuch der Republik Litauen und in dem Beschluss Nr. 840 der Regierung der Republik Litauen vom 15. Juli 1996 vorgesehen sind. Die Parteien vereinbaren, als Umstände höherer Gewalt auch Epidemien, infolgedessen ausgerufene Pandemien, rechtmäßige oder unrechtmäßige Handlungen staatlicher Institutionen, international verhängte Sanktionen anderer Staaten (z. B. Embargos), allgemeine Unruhen, Aufstände, das Nichterfüllen von Verpflichtungen durch Vertragspartner (nur sofern diese aufgrund höherer Gewalt nicht leisten können), Wirtschaftskrisen und ähnliche Umstände anzusehen. Die Partei, die mit höherer Gewalt konfrontiert ist, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren und entsprechende Nachweise vorlegen, dass solche Umstände tatsächlich vorliegen. Wenn die Umstände höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauern, hat jede Partei das Recht, durch schriftliche Mitteilung diese Zusammenarbeit zu beenden.
8. Beilegung von Streitigkeiten:
8.1. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit zusammenhängen – einschließlich ihrer Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit – werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.
8.2. Können die Parteien den Streit, die Meinungsverschiedenheit oder den Anspruch nicht durch Verhandlungen lösen, so wird dieser vor den Gerichten der Republik Litauen entschieden, sofern zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder nichts anderes vorsehen.
8.3. Für die Ausführung und Auslegung dieser Bedingungen gilt das Recht der Republik Litauen.
9. Schlussbestimmungen:
9.1. Diese Bedingungen und ihre Anhänge stellen die vollständige Vereinbarung und das gegenseitige Verständnis der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Protokolle, Vereinbarungen, Verträge, Bedingungen oder sonstigen zwischen den Parteien abgeschlossenen Dokumente, soweit diese vom Inhalt dieser Bedingungen abweichen.
9.2. Das Nichtausüben der in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte durch eine Partei bedeutet keinen Verzicht auf diese Rechte. Die teilweise Ausübung eines Rechts hindert eine Partei nicht daran, dieses Recht weiterhin in vollem Umfang auszuüben.